Liebe Sportfreunde,
Auf Basis der ab 01.07.2021 gültigen Verordnung des BMSGPK (2. COVID-19-Öffnungsverordnung, 2. COVID-19-ÖV) ist die Durchführung von Judo-Aktivitäten mit max. 100 Personen nach Vorlage
eines 3G-Nachweises und Einhaltung dieses für alle Judovereine in Österreich gültigen Sicherheitskonzeptes gestattet.
Alle regulären sportlichen Aktivitäten (zB Trainings, Wettkämpfe) sind damit möglich und müssen nicht mehr im Rahmen eines Spitzensportkonzeptes abgehalten werden.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- COVID-19-Ansprechperson definieren (Sicherheitskonzept im Anhang gilt für alle Vereine)
- Kein Mindestabstand und keine Maskenpflicht auf Sportstätten, Judo wieder erlaubt.
- Eintrittstests notwendig
- Hygiene- und Organisationsmaßnahmen
Somit steht einem regulären Judo-Trainingsbetrieb nichts mehr im Weg!
Sicherheitskonzept COVID-19 UPDATE 29.06.2021