Ab 1. Mai werden neue Regelungen in Kraft treten, die das öffentliche Leben und somit auch den Sport betreffen.

Nach der Pressekonferenz von Gesundheitsminister Anschober am Dienstag Morgen wurde erkenntlich, wie die neuen Regelungen und Richtlinien, die ab 1. Mai in Kraft treten, aussehen könnten.

Hier in Kürze die Eckpfeiler:

  • Aktivitäten im Freien möglich
  • Einhaltung des Mindestabstandes (kein Körperkontakt!)
  • bis 10 Personen

Nach jetzigem Stand würde das bedeuten, dass ab 1. Mai Trainings im Freien mit bis zu 10 Personen möglich sind, solange der Mindestabstand eingehalten wird.

Gruppen-, Kraft, Mobilisierungs-, Dehn- und Spieltrainings können so ermöglicht werden und die Vereine können mit ihren Mitgliedern wieder in Interaktion treten.

Das klassische Judotraining mit Körperkontakt bleibt vorerst ausgeschlossen!

Nach Kundmachung der Verordnungen werden wir detaillierte Handlungsempfehlungen veröffentlichen um unseren Vereinen und Mitgliedern möglichst genaue Informationen zukommen zu lassen.