Der ÖJV hat eine Aktualisierung des Sicherheitskonzepts zur Ausübung des Judosports veröffentlicht.

Das aktualisierte Sicherheitskonzept auf Basis der Verordnung des BMGSKP vom 21.09.2020 enthält Neuerungen:

  • Trainings dürfen mit max. 10 Personen durchgeführt werden (excl. Trainer).
  • Es dürfen mehrere Trainingsgruppen parallel in einer Halle durchgeführt werden, wenn die Kriterien gegeben sind:
    • ausreichend große Räumlichkeit
    • Mind. 5m Abstand zwischen den Gruppen oder bauliche Trennung (raumhohe Trennwand oder Vorhang)
  • Bei Betreten von geschlossenen Räumen muss MNS getragen werden (bei Sportausübung nicht).

Nach aktuellem Stand gibt es bundesweit keine weiteren Einschränkungen des Sportbetriebes. Derzeit hat eine Gelb- oder Orange-Schaltung der Corona-Ampel bundesweit keine weiteren Auswirkungen. Bitte beachtet die lokalen Regelungen der zuständigen Behörden!

Maßnahmen ÖJV Covid-19 Stand 2020-09-21


Weiters wurde ein Brief von ÖJV Präsident Martin Poiger versendet, der die Vereine in der Kommunikation mit den Gemeinden unnterstützen soll, um möglichst viele Türen in Schulturnhallen und/oder Gemeindesporthallen zu öffnen!

Brief BürgermeisterInnen Judo


Für die Durchführung von Wettkämpfen wurde ein Sicherheitskonzept erarbeitet, welches auch bei den Judo-Landesmeisterschaften am 26/27.09 angewendet wird

COVID-19 Sicherheitskonzept für Judo-Veranstaltungen