Die neuen COVID-19-Regeln der Regierung lassen ein Judo-Training (in geschlossenen Räumen) unter gewissen Voraussetzungen weiter zu. Judo Austria-Präsident Martin Poiger: „Die gute Nachricht: Nachwuchs-Training und AnfängerInnen-Kurse sind möglich. Die weniger gute: Kleingruppen sind erforderlich, wir werden die Trainingszeiten kürzen müssen.“

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Training in geschlossenen Räumen möglich?

  • Die maximale Personenzahl beträgt 10 Personen plus TrainerIn.
  • Es sollte innerhalb der Gruppe mit fixen PartnerInnen trainiert werden.
  • Die bereits geltenden Gesundheitsauflagen sind weiter verpflichtend: Voranmeldung und Registrierung, Fieber messen, kein Training mit Symptomen, Einhalten der Hygiene-Vorschriften (Desinfektion, Mund- und Nasenschutz vor bzw. nach dem Training tragen).

Wenn es die Räumlichkeiten erlauben, können auch mehrere 10er-Gruppen parallel trainieren. Anhaltspunkte: kein Kontakt zwischen den Gruppen, mindesten 5 Meter Abstand oder bauliche Maßnahmen (Vorhang, Trennwand).

Der Österreichische Judoverband empfiehlt unter den derzeit geltenden Richtlinien, von der Austragung von Landesmeisterschaften Abstand zu nehmen. Ob die Österreichischen Meisterschaften U-16 (10./11. Oktober, Eferding) bzw. die Staatsmeisterschaften der allgemeinen Klasse (17./18. Oktober, Oberwart) stattfinden können, wird mit den zuständigen Behörden in den nächsten Tagen abgeklärt. Ein detailliertes Präventionskonzept liegt vor.

Text und Bild: judoaustria.at