Die  Bundesregierung hat die angekündigten „strengeren Maßnahmen und drastische Einschnitte“ zur Eindämmung der steigenden COVID-19-Infektionszahlen am Samstag im Detail bekanntgegeben.

Die neue Verordnung wird mit 3. November in Kraft treten und dann für mindestens vier Wochen Gültigkeit haben.

Ein allgemeines Veranstaltungsverbot ist vorgesehen – zu den Ausnahmen werden auch „Sportveranstaltungen im Spitzensport“ zählen und zwar ohne Zuschauerbeteiligung bzw. unter strenger Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln.

Ein Judo-Training für die Allgemeinheit wird bis auf Weiteres nicht mehr möglich sein. Sobald wir die Verordnung im Detail vorliegen haben, werden wir in bewährter Form die neuen Verhaltensregeln und Vorschriften an die Judo-Community weiterleiten“, verspricht ÖJV-Sportdirektor Markus Moser.